Lese- Rechtschreibschwäche

 

Eine Lese- und / oder Rechtschreibstörung (oder auch Legasthenie, Entwicklungsdyslexie /-graphie) ist eine Teilleistungsstörung, die den Lese- und/oder Schreiberwerbsprozess betrifft.

Sie kommt bei ca. 6-10% der Gesamtbevölkerung vor und gilt als eine der häufigsten Teilleistungsstörungen.

Trotz durchschnittlicher Intelligenz und allgemeiner Begabung bereitet der Lese- und Rechtschreiberwerbsprozess deutliche und anhaltende Schwierigkeiten.

Wird eine LRS nicht im Kindesalter festgestellt und behandelt, bleiben die Schwierigkeiten bis ins Erwachsenenalter bestehen.

 

Eine LRS –Therapie kann nicht im Rahmen einer Heilmittelverordnung durchgeführt werden. Die Kosten der

Therapie können, wenn ein bestimmter Schweregrad vorliegt über das Jugendamt im Rahmen des § 35 a SGB VIII finanziert werden.

Übernimmt das Jugendamt die Kosten nicht, muss die Therapie privat bezahlt werden.

 

In unserer Praxis haben Frau Gerrlich und Frau Potschadel eine zertifizierte Zusatzqualifikation zur LRS-Therapeutin erworben. Das dbs –Zertifikat (deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten) ist angelehnt an die Empfehlungen des bvl (Bundesverbandes f. Legasthenie).

 

Wenn Sie Fragen zur Diagnostik, Therapie oder zu den Kosten haben, rufen Sie uns an.